Donnerstag, 29. Oktober 2009 / 14:36:47
Tankstellenbetreiber ziehen Urteil ans Bundesgericht
Zürich - Die Tankstellenbetreiber im Raum Zürich geben nicht auf: Sie ziehen das Urteil des Bundesverwaltungsgericht ans Bundesgericht weiter. Dieses hatte vor einer Woche entschieden, dass Tankstellen-Shops zwischen ein und fünf Uhr morgens geschlossen bleiben müssen.
Das Urteil würde bereits am 19. November in Kraft treten, wie die Tankstellenbetreiber mitteilten. Dies obwohl die Mehrheit der Bevölkerung gemäss Umfragen für einen 24-Stunden-Betrieb sei. BP Schweiz habe deshalb gemeinsam mit den Tankstellenpartnern entschieden, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Die sieben Tankstellen von BP, Shell und Esso im Raum Zürich und Winterthur führen ihre Shops seit rund zehn Jahren im 24-Stunden-Betrieb, was von den Zürcher Behörden toleriert wurde. 2008 verweigerte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) den Betreibern jedoch die dazu erforderliche Bewilligung für Nachtarbeit.
Weiter ohne Bewilligung zulässig blieb die durchgehende Öffnung von Bistros sowie der Benzinausschank. Die Betreiber gelangten ans Bundesverwaltungsgericht, das ihnen im März zunächst die weitere 24-Stunden-Öffnung der Shops während des laufenden Verfahrens erlaubte. Vor einer Woche wies es die Beschwerden dann ab.
tri (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=411777
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