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Die EU wartet auf die Ratifizierung des Reformvertrags.

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Dienstag, 27. Oktober 2009 / 16:35:10

Tschechisches Verfassungsgericht vertagt EU-Urteil

Brno - Die EU muss warten: Das tschechische Verfassungsgericht hat seinen Entscheid über eine Klage gegen den Lissabon-Vertrag auf den 3. November vertagt. Damit findet der EU-Gipfel am Donnerstag und Freitag ohne Klarheit über das Inkraftreten des EU-Vertrags statt.

Die Europäische Union wartet auf die Ratifizierung des Vertrags durch den Prager Präsidenten Vaclav Klaus. Er hat das Abkommen als letzter Staatschef in der Union noch nicht unterzeichnet. Unter anderem wartet er auf das Urteil des Verfassungsgerichts, das nun nächste Woche fallen soll.

Bei der öffentlichen Sitzung argumentierten die Gegner des Lissabon-Vertrags erneut, dass mit dem Abkommen die Souveränität Tschechiens gefährdet sei. Deshalb verstosse es gegen die Verfassung.

Vertreter von Regierung, Parlament und Senat vertraten hingegen den Standpunkt, es seien keine rechtlichen Probleme zu erkennen. Der Ratifizierungsprozess dürfe nicht unnötig verzögert werden, sagte Europaminister Stefan Füle.

EU-kritische Senatoren

Zu Sitzungsbeginn hatten die EU-kritischen Senatoren um Jiri Oberfalzer einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter Pavel Rychetsky gestellt. Sie warfen ihm vor, nach einem Treffen mit dem deutschen Botschafter Johannes Haindl könne er nicht mehr unparteiisch urteilen.

Haindl ist seit September deutscher Botschafter in Prag und stellte sich zum Amtsantritt bei Rychetsky vor, ein nach Ansicht von Beobachtern üblicher diplomatischer Vorgang. Die 15 Verfassungsrichter wiesen den Befangenheitsantrag nach kurzer Beratung zurück.

Unabhängig vom Entscheid des Verfassungsgerichts in Brno fordert Klaus von der EU zudem eine Ausnahmeklausel, um neue Ansprüche von Sudetendeutschen zu verhindern. Darüber soll beim EU-Gipfel in Brüssel beraten werden.

smw (Quelle: sda)

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