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Der Verteidiger des Täters hält das Urteil von fünf Jahren Gefängnis für überzogen.

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Freitag, 23. Oktober 2009 / 20:26:41

Verurteilter von Aarau will Freispruch erreichen

Aarau - Das Urteil des Bezirksgerichtes Aarau gegen einen 22-jährigen Schweizer wegen einer tödlichen Schlägerei vor einer Discothek wird ans kantonale Obergericht weitergezogen. Der Anwalt des zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren Verurteilten will einen Freispruch.

Er halte an seinem im zweitägigen Prozess gestellten Antrag fest, erklärte der Anwalt aus Solothurn auf Anfrage. Das Bezirksgericht hatte den 22-Jährigen am Mittwoch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Anklage hatte eine Strafe von sechs Jahren gefordert.

Das Bezirksgericht sprach den Mann einstimmig der fahrlässigen Tötung, der eventualvorsätzlichen schweren Körperverletzung sowie des Raufhandels für schuldig. Er hatte im Juli 2007 vor einer Discothek in Aarau einem 19-Jährigen einen Faustschlag versetzt. Das Opfer fiel ins Koma und starb zwei Monate später im Spital.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=410886

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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