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Der Angeklagte wiederrief früher gemachte Aussagen.

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www.angeklagten.info, www.schlaegerei.info, www.toedliche.info, www.aarau.info

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Mittwoch, 21. Oktober 2009 / 18:36:55

Tödliche Schlägerei in Aarau: Fünf Jahre für Angeklagten

Aarau - Ein 22-jähriger Schweizer ist vom Bezirksgericht Aarau wegen einer tödlichen Schlägerei zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn der fahrlässigen Tötung, der schweren Körperverletzung und des Raufhandels schuldig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ex-Kampfsportler im Juli 2007 vor der Discothek «Kettenbrücke» in Aarau einem 19-Jährigen die Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Das Opfer sank darauf zusammen, wurde bewusstlos und starb zwei Monate später im Kantonsspital Aarau.

Der Verurteilte nahm das Urteil ruhig hin. Bereits während des zweitägigen Prozesses hatte er kaum Regung gezeigt. Der Gerichtspräsident Thomas Müller bezeichnete ihn in der Urteilsbegründung als «gefühlsmässig verarmt», da er weder Reue noch Bedauern geäussert hatte.

Der Anklage gefolgt

Der Verurteilte muss der Mutter des Opfers eine Genugtuung von 60'000 Franken bezahlen, dem Vater eine solche von 40'000 Franken. Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.

Diese hatte wegen eventualvorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert. Der Verteidiger hatte hingegen Freispruch in allen Punkten beantragt. Über einen Weiterzug des Urteils entscheide er nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung, sagte der Verteidiger der Nachrichtenagentur SDA.

Vorverfahren kritisiert

Der Verteidiger hatte das Vorverfahren massiv kritisiert und in der Untersuchungshaft gemachte Aussagen des Angeklagten als «nicht verwertbar» bezeichnet. Der Gerichtspräsident bestätigte in der Urteilsbegründung diese schweren Vorwürfe.

Das fünfköpfige Gericht war einstimmig der Ansicht, dass sich der Ex-Kampfsportler bewusst war, dass ein Faustschlag tödliche Folgen haben könnte. Der Verurteilte bestritt diesen Faustschlag vor Gericht. Der Gerichtspräsident betrachtete dies jedoch als Schutzbehauptung.

Zeugen können Sachlage nicht erhellen

Er hätte sich beim Streit auch anders verhalten können, betonte Müller. Es gebe keinerlei vernünftige und nachvollziehbare Gründe, die einen Faustschlag ins Gesicht des 19-Jährigen rechtfertigen würden.

Die 25 im Prozess befragten Zeugen zeichneten kein klares Bild zum Hergang der Schlägerei. Mehrere Kollegen des Angeklagten versuchten, die Schuld auf einen bereits wegen Raufhandels verurteilten Italiener aus ihren Reihen zu schieben.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=410478

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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