Mittwoch, 14. Oktober 2009 / 19:14:57
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Pensionskassen-Zinsen: Kritik an Entscheid
Bern - Der Bundesrat will bei der Verzinsung des Alterskapitals in der beruflichen Vorsorge vorderhand nichts ändern. Er hält an dem Mindestzinssatz von zwei Prozent fest und weist sowohl Forderungen nach einer Erhöhung als auch nach einer Senkung zurück.
Die in den letzten Monaten beobachtete Erholung an den Finanzmärkten rechtfertige keine Anhebung des aktuellen Satzes von 2 Prozent, teilte der Bundesrat mit. Er begründet die abwartende Haltung auch mit den grossen Unsicherheiten in Bezug auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung.
Überraschend kommt der Entscheid nicht. Der Bundesrat folgt dem Vorschlag der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge. Sie hatte am 18. September mit grosser Mehrheit vorgeschlagen, den Mindestzins bei 2 Prozent zu belassen.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder hatten von 1,5 bis 2,5 Prozent gereicht. Die Mehrheit der Sozialpartner hatte sich aber für 2 Prozent ausgesprochen.
Seit Anfang des Jahres bei 2 Prozent
Der Mindestzinssatz gilt für die Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, der zurzeit auf Löhnen zwischen 20'520 und 82'080 Franken erhoben wird. Die Kassen können die Sparkapitalien der Versicherten höher verzinsen, wenn sie über die erforderlichen Wertschwankungsreserven und Rückstellungen verfügen.
Seit Anfang 2009 liegt der BVG-Mindestzinssatz bei 2 Prozent. Der Bundesrat hatte wegen der gravierenden Finanzkrise und dem massiven Börsentaucher vom letzten Herbst am 22. Oktober 2008 die Senkung von 2,75 auf 2 Prozent beschlossen.
Vor Abstimmung
Die Höhe einer Rente wird nicht nur vom Mindestzinssatz beeinflusst. Sie hängt auch vom Umwandlungssatz ab, der nächstes Jahr um je 0,05 Prozent auf 7 Prozent für Männer und 6,95 Prozent für Frauen gesenkt wird.
Bundesrat und Parlament wollen den Umwandlungssatz wegen der immer höheren Lebenserwartung bis 2015 auf 6,4 Prozent senken. Dazu kommt es aber noch zu einer Abstimmung, da linke Kreise ein Referendum einreichten.
Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) findet 2 Prozent zu hoch, während der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lieber 2,5 Prozent gehabt hätte.
«Wir haben verloren», sagte SGB-Sprecher Ewald Ackermann gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Auch unzufrieden zeigte sich der SVV: Er erachte 2 Prozent als zu hoch, schrieb der Versicherungsverband in einer Stellungnahme.
ht (Quelle: sda)
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