Montag, 12. Oktober 2009 / 17:25:27
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Schnellverfahren gegen Hooligans funktionieren nicht
St. Gallen - Die Schnellverfahren gegen Fussball-Hooligans funktionieren in St. Gallen bisher nicht. In den ersten drei Monaten wurde noch kein Chaot direkt nach dem Spiel mit einem Strafbescheid sanktioniert. Knackpunkt ist die rasche Beweisbeschaffung.
Der erste Staatsanwalt des Kantons St. Gallens, Thomas Hansjakob, bestätigte einen Bericht des Regionaljournals Ostschweiz von Radio DRS. Die Schwierigkeiten mit den Schnellverfahren seien «nicht überraschend». Es brauche noch organisatorische und technische Verbesserungen, sagte Hansjakob.
Die St. Galler Behörden hatten im vergangenen Juli Schnellverfahren gegen Fussball-Hooligans eingeführt. Sie wollten damit schweizweit einen neuen Weg beschreiten.
Problem: Beweissicherung
Probleme bereitet jetzt aber die Beweissicherung. Zwar sind in der St. Galler AFG-Arena und vor dem Stadion Videokameras installiert, und die Bilder werden zentral überwacht. Die Kameras liefern aber nicht immer im richtigen Moment Grossaufnahmen zur Identifikation von Hooligans.
Für ein Schnellverfahren muss der Untersuchungsrichter zudem umgehend Kopien der Videobilder erhalten. Dies klappt laut Hansjakob bisher nicht.
Schnellverfahren auch in Rapperswil-Jona
Auch bei den Eishockeyspielen der Rapperswil-Jona Lakers müssen Hooligans mit Schnellverfahren rechnen. Doch auch dort befinden sich die Behörden laut Hansjakob erst in «einer Phase des Ausprobierens».
Im übrigen lobte der Staatsanwalt das Projekt «Gewaltfreier Sport - Sport als Vergnügen», mit dem der Eishockey-Club gemeinsam mit der Stadt Rapperswil-Jona und dem Kanton den Hooligans den Kampf angesagt hat.
Ausschreitungen rund um die «Diners Club Arena» in Rapperswil-Jona sollen mit der Schaffung von Sicherheitszonen vor dem Stadion, verstärkter Videoüberwachung, strengeren Vorschriften für die Fans und konsequenten Sanktionen verhindert werden. Das Konzept setzt auf Prävention, Repression und Kommunikation.
fest (Quelle: sda)
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