News - powered by news.ch


Die Polizei liess 2001 den Journalisten nicht zum Tagungsort vor.

Abbildung vergrössern

 
www.menschenrechtsgerichtshof.info, www.schweiz.info, www.ruegt.info, www.die.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Nixon-Watch: The Player Homer Simpson

 Nixon-Watch: The Player
 Homer Simpson



Donnerstag, 8. Oktober 2009 / 13:38:18

Menschenrechtsgerichtshof rügt die Schweiz

Strassburg - Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat einem Journalisten Recht gegeben, der 2001 von der Bünder Polizei an der Anreise zum World Economic Forum (WEF) in Davos gehindert worden ist. Laut Gericht wurde sein Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt.

Der freie Journalist war am 27. Januar 2001 in einem Postauto nach Davos unterwegs gewesen. Im Vorfeld des WEF waren auf diesen Tag Aktionen sowie eine unbewilligte Demonstration angekündigt worden.

Kurz vor Davos wurde das Postauto von der Polizei gestoppt und die Insassen nach einer Kontrolle zur Rückkehr angehalten. So auch der Journalist, obwohl er seinen Presseausweis gezeigt und Auskunft über seine journalistische Arbeit gegeben hatte.

2004 bestätigte das Bundesgericht auf seine Beschwerde hin, dass seine Fernhaltung rechtmässig und die Einschränkung der Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit gemäss Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gerechtfertigt gewesen sei.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dem Mann nun Recht gegeben und eine Verletzung von Art. 10 der EMRK festgestellt.

Nach Ansicht der Richter in Strassburg ist es aufgrund früherer Ereignisse vorhersehbar gewesen, dass es auch am WEF 2001 zu gewalttätigen Demonstrationen kommen könnte. Der Kanton Graubünden wäre insofern in der Lage gewesen, rechtzeitig eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für Zugangsbeschränkungen zu schaffen.

Im weiteren hält der EGMR fest, dass gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit nur gegen die eigentlichen Urheber einer Störung zulässig sei.

Die Behörden hätten es unterlassen, zwischen militanten und friedlichen Demonstranten zu unterscheiden. Die Schweiz muss dem Betroffenen 8000 Euro für seine Kosten und Auslagen zahlen.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=408620

In Verbindung stehende Artikel:


Zweites Ja zu weiteren Armeeeinsätzen in Davos
Montag, 7. September 2009 / 19:29:33
[ weiter ]
Bündner Justizdirektorin entschuldigt sich
Dienstag, 3. Februar 2009 / 12:19:05
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]