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Polanski sei kein Justizflüchtling. Er habe vor mehr als 30 Jahren ein Abkommen mit der US-Justiz getroffen.

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Mittwoch, 7. Oktober 2009 / 15:42:16

Polanskis Anwälte nicht erfreut über Solidarität

Paris - Die schnellen Solidaritätsbekundungen für Roman Polanski haben dem Regisseur, der in der Schweiz in Auslieferungshaft sitzt, nach Einschätzung seiner Anwälte geschadet. Die Unterstützung sei «in der Sache ungeschickt» gewesen, sagte der Anwalt Hervé Témime.

Zahlreiche Künstler und Prominente verlangten in einer Unterschriftenliste die Freilassung Polanskis. Damit hätten sie eine falsche Debatte über Sonderrechte für Künstler losgetreten, sagte Témime dem französischen Sender France Info.

«Es geht nicht darum, für Roman Polanski eine Vorzugsbehandlung zu verlangen, weil er ein Künstler ist», erklärte der Anwalt: «Es geht um die Anwendung des Rechts, dass jeder Fall gleich behandelt wird.» Viele sprächen über den Fall, ohne ihn zu kennen.

Polanski sei kein Justizflüchtling. Er habe vor mehr als 30 Jahren ein Abkommen mit der US-Justiz getroffen: «Dieses Abkommen wurde von einem Richter gebrochen, der es verraten hat.»

Der 76-jährige Regisseur war am 26. September bei der Einreise nach Zürich wegen eines vorläufigen US-Haftbefehls festgenommen worden. Er hatte vor 32 Jahren in den USA Sexualverkehr mit einer 13-Jährigen gehabt und war vor dem Prozess nach Europa abgereist.

Die USA hätten noch kein Auslieferungsgesuch übermittelt, sagte der Anwalt. «In Frankreich könnte ein Ausländer in derselben Lage nicht ausgeliefert werden.» Das gelte schon wegen der dort möglichen Verjährung des Vorwurfs der Unzucht mit Minderjährigen. Von Vergewaltigung könne man in dem Fall nicht sprechen, sagte Témime.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=408500

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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