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Knast statt Hausarrest wegen Fluchtgefahr: Roman Polanski.

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Dienstag, 6. Oktober 2009 / 15:15:31

Bundesamt für Justiz: Polanski bleibt in Haft

Bern - Der Filmemacher Roman Polanski bleibt in Haft. Eine Freilassung gegen Kaution ist nach Ansicht des Bundesamtes für Justiz (BJ) nicht sicher genug; die Fluchtgefahr sei zu hoch.

Das BJ habe deshalb ein Wiedererwägungsgesuch des Filmemachers abgelehnt, erklärte BJ-Sprecher Folco Galli. Er bestätigte damit entsprechende Medienberichte. Zuvor war diskutiert worden, ob Polanski allenfalls in seinem Haus in Gstaad BE unter Hausarrest gestellt werden könnte.

Die Anwälte des in der Schweiz verhafteten Regisseurs hatten den Haftentlassungsantrag am 29. September eingereicht. Das Begehren ist nicht zu verwechseln mit der Haftbeschwerde des Regisseurs vom Bundesstrafgericht in Bellinzona, der dasselbe Datum trägt.

Der 76-jährige Regisseur war am 26. September bei der Einreise in die Schweiz auf der Grundlage eines US-Haftbefehls in Zürich verhaftet worden. Seither sitzt er in Auslieferungshaft. Polanski hätte am Zurich Film Festival geehrt werden sollen.

Der polnisch-französische Doppelbürger hatte sich 1977, im Alter von damals 43 Jahren, in den USA an einer 13-Jährigen vergangen. Er bekannte sich schuldig und sass dafür zunächst 47 Tage im Gefängnis, floh aber vor der Urteilsverkündung nach Europa und kehrte nicht mehr in die USA zurück.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=408282

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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