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Jede Wohnung soll vier Fasern bekommen.

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www.glasfasern.info, www.mehrere.info, www.runder.info, www.einigt.info

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Dienstag, 6. Oktober 2009 / 13:11:54

Runder Tisch einigt sich auf mehrere Glasfasern pro Haus

Genf - Im Streit um den Ausbau des Glasfasernetzes kommen die wichtigsten Akteure zu ersten Resultaten. In den Gebäuden sollen mindestens vier Fasern in jede Wohnung verlegt werden, wie die Bundesbehörden in einer Medienmitteilung mitteilten.

Unter der Leitung des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) und der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) trafen sich Kabelnetzbetreiber, Anbieter von Telekomunikationsdiensten und Elektrizitätswerken zu einem weiteren Runden Tisch.

Die im Glasfaserausbau involvierten Akteure einigten sich auf einheitliche Standards. Beschlossen wurde auch, dass in allen Gebäuden mehrere Glasfasern verlegt werden. Durch Koordination soll zudem der parallele Bau neuer Netze vermieden werden.

Die Teilnehmer am Runden Tisch sind sich einig, dass alle Anbieter zu gleichen Bedingungen Zugang zum Glasfasernetz erhalten müssen. Damit soll die Wahlfreiheit der Konsumenten gewährleistet werden. Der Runde Tisch und zwei von drei Arbeitsgruppen werden weitergeführt, um noch offene Punkte zu klären.

Reaktionen

Die Swisscom begrüsst die Einführung des Mehrfasermodells. «Damit werden Monopole verhindert», sagt deren Sprecher Sepp Huber und verweist auf schon existierende Kooperationen in den Städten St. Gallen, Lausanne und Freiburg. Dass die Swisscom anderen Anbietern Zugang auf verschiedenen Netzebenen gewähren muss, ist für Huber kein Problem. «Das war schon bisher Teil unseres Angebots.»

Sunrise-Sprecher Hugo Wyler wertet grundsätzlich positiv, dass Parallelnetze verhindert und der diskriminierungsfreie Zugang zu den Glasfasern gewährleistet werden. Weniger begeistert ist er von der Einführung des Mehrfasermodells. «Diesen Kompromiss müssen wir akzeptieren», sagte Wyler. Dadurch entstünden Mehrkosten, die der Kunde zu tragen habe.

Wyler fordert zudem die Revision des Fernmeldegesetzes, «für den Fall, dass bei Marktversagen der Regulator korrigierend eingreifen kann.»

smw (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=408259

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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