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Bei der Beurteilung geht es gemäss den Juroren nicht um die Qualität der künstlerischen Leistung.

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Donnerstag, 1. Oktober 2009 / 14:05:12

Deutsches Gericht erklärt Dieter Bohlen zum Künstler

Kassel - Dieter Bohlen ist nach einem höchstrichterlichen Urteil ein Künstler. Der Musiker und Produzent falle unter die Rechtsprechung zur Künstlersozialversicherung, urteilte das deutsche Bundessozialgericht in Kassel.

Damit muss der Fernsehsender RTL als Arbeitgeber von Bohlen und drei anderen Juroren der Show «Deutschland sucht den Superstar» Abgaben von gut 173'000 Euro allein für die ersten beiden Staffeln nachzahlen. Der Beitrag der Juroren sei ein entscheidender Teil des Showkonzepts, urteilten die Richter.

Deshalb seien sie als Künstler einzustufen, für die Abgaben an die Künstlersozialkasse zu zahlen sind. Bohlen und seine Kollegen hatten nach Angaben des Gerichts für die Arbeit bei RTL zwischen 2001 und 2005 etwa vier Millionen Euro erhalten.

Die einzelnen Beträge hätten allerdings zwischen 60'000 und 1,2 Millionen Euro pro Person und Staffel geschwankt. Dafür wollte die Künstlersozialkasse als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung 173'462,92 Euro für die ersten beiden Staffeln von RTL haben.

«Experten» mit Unterhaltungswert

«Es ist eine Unterhaltungsshow, und die Juroren tragen mit ihren mehr oder minder witzigen Kommentaren im nicht geringen Masse zu dieser Unterhaltung bei», sagte der Kassenanwalt. Dabei gehe es nicht um die Qualität der Bemerkungen, die seien für die rechtliche Bewertung, ob es sich um Kunst handelt, nicht relevant.

Der Sender hatte die vier hingegen nicht als Künstler, sondern als Experten eingestuft. «Herr Bohlen singt nicht, er schätzt ein», sagte RTL-Anwalt Martin Reufels. «Die Juroren beurteilen nur fachlich.»

Das sahen die Richter, die sich lange die Beiträge angesehen und ein Buch mit Bohlens «Hammersprüchen» begutachtet hatten, nicht so. «Die Juroren sind nicht nur Experten, sie sind ein wesentlicher Teil der Unterhaltung», erklärte der Richter Ulrich Hambüchen.

bert (Quelle: sda)

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