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Mit dem Fall Nef befassten sich das Verwaltungsgericht und zuletzt das Obergericht.

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Dienstag, 29. September 2009 / 17:12:50

Fall Nef: «Beobachter» will ans Bundesgericht gelangen

Bern/Zürich - Voraussichtlich muss sich nun auch das Bundesgericht mit dem Fall des ehemaligen Armeechefs Roland Nef befassen. Um zu erfahren, weshalb das Strafverfahren gegen Nef eingestellt wurde, will eine Zeitungsredaktion vor Bundesgericht Einsicht in die Akten erwirken.

Das Zürcher Obergericht sei für diese Verwaltungssache nicht zuständig und sei deshalb materiell nicht auf das Begehren eingetreten, bestätigte der stellvertretende Generalsekretär Anton Schärer eine Meldung von «Beobachter online».

Der «Beobachter» ist eine der Zeitungen, die die Akten zum Fall Nef einsehen wollen. Mehrere Juristen und Richter hätten Zeit in den Fall investiert, zig Seiten juristische Begründungen geliefert und sich gegenseitig die Zuständigkeit zugeschoben, schreibt «Beobachter online». Es sei deshalb Zeit für das Bundesgericht.

Gegen Nef war eine Strafuntersuchung betreffend Nötigung und weiterer Delikte zum Nachteil seiner Ex-Partnerin geführt worden. Diese Untersuchung wurde durch die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich am 23. Oktober 2007 eingestellt.

Mehrere Zeitungsredaktionen verlangten Einsicht in diese Einstellungsverfügung, in der auch Informationen über die Privat- und Intimsphäre von Nef und dessen Ex-Freundin enthalten sind. Die Staatsanwaltschaft willigte daraufhin ein, die Akte zu öffnen.

Nef wehrte sich jedoch dagegen und erhielt im April 2009 Recht. Alle wesentlichen Fakten im «Fall Nef» seien bekannt, lautete die Begründung der Oberstaatsanwaltschaft. Mit dem Fall befassten sich danach das Verwaltungsgericht und zuletzt das Obergericht.

smw (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=407266

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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