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Bei Bankenpleiten sollen Sparguthaben geschützt sein. (Symbolbild)

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Montag, 14. September 2009 / 11:05:59

Sparguthaben bis 100'000 Franken künftig abgesichert

Bern - Bei Bankenpleiten sollen Sparguthaben künftig definitiv bis 100'000 Franken geschützt sein. Der Bundesrat will diese Regelung in Dauerrecht überführen. Abgesichert werden die Einlagen durch einen öffentlich-rechtlichen Fonds.

Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 31. Dezember 2009.

Als Reaktion auf die internationale Finanzkrise hatte das Parlament bereits letzten Dezember einen dringlichen, auf Ende 2010 befristeten Schutz von Bankeinlagen bis 100'000 Franken beschlossen. Bis dahin waren lediglich 30'000 Franken abgesichert.

Zweistufiges Sicherungssystem

Die Vorlage sieht ein zweistufiges Sicherungssystem vor: Die Einlagen werden durch einen selbständigen öffentlich-rechtlichen Einlagensicherungsfonds (ESF) in Höhe von rund 9,75 Milliarden Franken gesichert. Aufgebaut wird der Fonds von den Banken.

Diese entrichten dazu jährliche Beiträge zur Äufnung von zwei Dritteln des Zielbetrags. Das restliche Drittel wird durch die Verpfändung von Werttiteln gesichert.

Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag der Finanzmarktaufsicht (FINMA) können die Fondsmittel - höchstens aber 10 Prozent des ESF-Zielkapitals - auch zur Weiterführung einzelner wichtiger Dienstleistungen einer angeschlagenen Bank verwendet werden. Die Mittel dürfen aber nicht für den Ausbau bisheriger oder den Aufbau neuer Bankdienstleistungen eingesetzt werden.

Darlehen zu üblichen Zinsen

Im Bevorschussungsfall würde der Bund dem ESF Darlehen zu marktüblichen Zinsen gewährleisten. Für die Bereitstsellung des Bundesvorschusses würde der Bund auch in diesem Fall eine jährliche Prämie ergeben.

Die neue Regelung soll in einem schrittweisen, langfristigen Übergangsprozess eingeführt werden. «Mit diesen Massnahmen würde die Schweiz über einen modernen Einlegerschutz verfügen, der allen Anforderungen gerecht wird», ist das Eidgenössische Finanzdepartement überzeugt.

sl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=405026

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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