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Die Schweiz muss sich nicht zwingend an die Minimalstandards halten.

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Dienstag, 8. September 2009 / 23:38:30

Schweizer Asylrecht mit Nachholbedarf

Bern - Das Schweizer Asylrecht hat im Vergleich zu den EU-Standards zwar teilweise Nachholbedarf, kann aber in verschiedener Hinsicht auch als Vorbild dienen. Das geht aus einer neuen Vergleichsstudie hervor, die an der Universität Bern vorgestellt wurde.

Ziel der Publikation «Schweizer Asylrecht, EU-Standards und internationales Flüchtlingsrecht» ist es, Impulse für die Auslegung und Weiterentwicklung des Schweizer Asylrechts zu geben. Das teilte die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) mit, die zusammen mit dem UNO-Flüchtlingshilfswerk UNHCR die Studie herausgegeben hat.

Daraus geht etwa hervor, dass die Schweiz derzeit über ein vorbildliches Botschaftsverfahren verfügt, wie SHF-Generalsekretär Beat Meiner vor den Medien in Bern sagte. Konkret bedeutet dies, das ein Flüchtling in seinem Herkunftsland auf die Schweizer Botschaft gehen und um Asyl bitten kann.

Auf der anderen Seite unterschreitet die Schweiz Mindeststandards der EU bei der innerstaatlichen Fluchtalternative, was auch mit der Definition eines Asylsuchenden zu tun hat. Das bedeutet, dass etwa ein Tschetschene von der Schweiz nach Russland zurückgeschickt werden kann, von einem EU-Staat dagegen nicht.

EU: Gleiches Recht unterschiedlich angewendet

Die Schweiz, die vom Schengen/Dublin-Abkommen profitiere, müsse sich nicht zwingend an europäische Mindeststandards halten, sagte Meiner weiter. Doch ihre humanitäre Tradition verpflichte sie zu einem solidarischen Verhalten im Asylwesen.

In der EU laufen zwar derweil Bemühungen zur Harmonisierung des Asylrechts, wie Michael Reiterer, EU-Botschafter in der Schweiz, am Anlass zur Präsentation der wissenschaftlichen Vergleichsstudie sagte. Doch die verschiedenen Staaten würden gleiches Recht zurzeit unterschiedlich anwenden.

ht (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=404304

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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