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Michael Jackson ist an einer Überdosis des starken Narkosemittels Propofol gestorben.

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Montag, 24. August 2009 / 22:56:25

Jackson starb an Überdosis des Narkosemittels Propofol

Los Angeles - Der Popstar Michael Jackson ist nach Untersuchungen der Gerichtsmediziner an einer Überdosis des starken Narkosemittels Propofol gestorben. Dies geht aus Gerichtsdokumenten hervor, die in Auszügen veröffentlicht wurden.

Gut zwei Monate nach dem Tod des Sängers zitierten die «Los Angeles Times» und der US-Sender CNN Teile des 32 Seiten umfassenden Dokuments. Es steht im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Jacksons Privatarzt Conrad Murray.

Anklage wegen Tötung

Rechtsexperten spekulierten in den US-Medien, dass nun eine Anklage wegen eines Tötungsdelikts zu erwarten ist. Der Anwalt des Kardiologen, Ed Chernoff, wies einige Angaben in dem Schriftstück als falsch zurück.

Dem Schriftstück zufolge hatte der Kardiologe dem unter Schlaflosigkeit leidenden Sänger über viele Wochen hinweg täglich Propofol in einer Dosierung von 50 Milligramm gegeben. Das starke Betäubungsmittel wird normalerweise nur in Spitälern gespritzt und erfordert die ständige Überwachung des Patienten.

Zusätzlich andere Schlaf- und Beruhigungsmittel verabreicht

Aus Angst vor einer wachsenden Abhängigkeit habe er die Dosis kurz vor Jacksons Tod reduziert und ihm zusätzlich andere Schlaf- und Beruhigungsmittel verabreicht, teilte Murray laut den Dokumenten der Polizei mit.

In der Nacht vor Jacksons Tod habe er zunächst auf Propofol verzichtet und dem Superstar Valium und andere Medikamente gegeben. Jackson habe aber mehrfach um das Narkosemittel gebeten und am Ende 25 Milligramm Propofol erhalten.

Ermittlungen gegen Leibarzt

Der Sänger hatte am 25. Juni in seinem Haus plötzlich einen Herzstillstand erlitten. Sowohl Murrays als auch spätere Wiederbelebungsversuche im Spital scheiterten. Gegen den Mediziner wird wegen eines Tötungsdeliktes ermittelt.

Gleich nach dem Tod des 50 Jahre alten Sängers war Murray ins Visier der Polizei geraten. Die Ergebnisse der Autopsie von Jacksons Leiche sollen bis zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen unter Verschluss bleiben.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=402166

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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