Mittwoch, 12. August 2009 / 07:05:15
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Suu Kyi kündigt Berufung gegen Urteil an
Rangun/New York - Die birmesische Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi will mit juristischen Mitteln gegen die Verlängerung ihres Hausarrestes vorgehen. Suu Kyis Anwalt kündigte an, Berufung gegen das Urteil eines Sondergerichts vom Vortag einzulegen.
Gemäss dem Urteil darf die Oppositionsführerin für weitere 18 Monate ihr Haus in Rangun nicht verlassen.
Das Sondergericht befand Suu Kyi für schuldig, gegen die Auflagen ihres seit Jahren andauernden Hausarrests verstossen zu haben.
In dem vom Westen als Schauprozess kritisierten Verfahren ging es darum, dass ein US-Bürger die 64-Jährige ungebeten in ihrem Haus besucht hatte.
Politische Hintergründe
Das Gericht verurteilte die Oppositionsführerin zunächst zu einer Strafe von drei Jahren Gefängnis mit Zwangsarbeit. Wenige Minuten später liess Juntachef Than Shwe das Urteil jedoch in eineinhalb Jahre Hausarrest umwandeln. Damit stellt das Militärregime Suu Kyi zu der für kommenden Mai erwarteten Wahl politisch kalt.
Auch die Anwälte des gemeinsam mit ihr angeklagten US-Bürgers kündigten Berufung an. Er war ebenfalls am Dienstag zu sieben Jahren Gefängnis und Zwangsarbeit verurteilt worden.
Im Mai 1990 hatte Suu Kyis Nationale Liga für Demokratie (NLD) die Wahlen in Birma gewonnen, die Militärjunta erkannte das Ergebnis aber nicht an. Suu Kyi hat fast 14 der vergangenen 20 Jahre im Arrest auf dem Anwesen ihrer Familie in Rangun verbracht.
Neue Festnahme
Unterdessen nahmen die Behörden in Birma eine Oppositionsaktivistin fest. Naw Ohn Hla hatte versucht, Suu Kyi in ihrem Haus in Rangun zu besuchen, berichteten Augenzeugen.
Während Regierungen und Menschenrechtsorganisationen weltweit von Birmas Militärregime die Freilassung der Oppositionsführerin verlangten, konnte sich der UNO-Sicherheitsrat vorerst nicht auf eine Verurteilung des umstrittenen Schuldspruchs einigen. Einige Mitgliedsländer - darunter China und Russland - verlangten eine Bedenkpause.
bert (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=400234
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