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Eine Verzögerung, wie sie sich in den Verhandlungen mit den USA ergeben habe, könne in jeder Verhandlung vorkommen, so Merz.

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Sonntag, 9. August 2009 / 20:40:58

Steueraffäre: Kein Notrecht mehr wegen der UBS

Die Nacht- und Nebelaktion, in der Mitte Februar die Daten von rund 250 US-Kunden an die amerikanische Steuerbehörde übermittelt wurden, soll sich nicht wiederholen. Die erneute Anwendung von Notrecht kommt für Bundespräsident Hans-Rudolf Merz nicht mehr in Frage.

Das sagte er am Sonntag in einem Interview mit der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens SF. Notrecht hatte die Finanzmarktaufsicht (Finma) im Februar angewendet, als sie die UBS anwies, den USA rund 250 Kontodaten zu übergeben.

Detailverhandlungen laufen noch

Die Verhandlungen im Dossier neigten sich dem Ende zu, sagte Merz am Rande des Filmfestivals Locarno. «Der Bundesrat wird sich über die Eckwerte des Dossiers Rechenschaft geben und zu gegebener Zeit informieren, wie das Problem gelöst wird.»

Die Detailverhandlungen laufen jedoch noch. Am Freitag hatte der US-Richter den Parteien einen dritten Prozessaufschub gewährt. Am kommenden Mittwoch sollen die Prozessparteien dem zuständigen Richter Alan Gold erneut über den Stand der Verhandlungen informieren.

Bundesrat bespricht sich am Montag

Laut dem «SonntagsBlick» soll sich der Bundesrat bereits am Montag treffen, um die Vereinbarung mit den USA zu besprechen. Bundesratssprecher André Simonazzi wollte diese Information auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren. Auch Merz äusserte sich im Interview nicht zum morgigen Termin.

Verzögerungen sind nicht ungewöhnlich

Eine Verzögerung, wie sie sich in den Verhandlungen mit den USA ergeben habe, könne in jeder Verhandlung vorkommen, sagte Merz weiter. Über die Details werde der Bundesrat informieren, wenn der Vertrag fertig ausgehandelt sei. «Es ist nicht ein Problem, das mit der UBS, sondern mit dem Verfahren zu tun hat.»

Der Streit zwischen der UBS und der amerikanischen Steuerbehörden dreht sich um Kontodaten von mutmasslichen Steuerbetrügern. Die USA sollen bis zu 52'000 Kundendaten von der UBS verlangen. Grundsätzlich hatten sich die UBS und die USA auf einen aussergerichtlichen Vergleich geeinigt.

sl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=399960

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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