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Die beiden Männer und eine Frau waren bereits Ende Juli wegen Mordes in mehr als 50 Fällen verurteilt.

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Donnerstag, 6. August 2009 / 13:13:41

Todesurteile nach Anschlägen in Mumbai vor sechs Jahren

Neu Delhi - Sechs Jahre nach zwei blutigen Bombenanschlägen in der indischen Finanzmetropole Mumbai hat ein Sondergericht drei Tatbeteiligte zum Tode verurteilt. Der Staatsanwalt erklärte, mit dem «wegweisenden Urteil» seien die Richter dem Antrag der Anklage gefolgt.

Die beiden Männer und eine Frau waren bereits Ende Juli wegen Mordes in mehr als 50 Fällen sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden. Im Auftrag der aus Pakistan heraus operierenden Terrorgruppe Lashkar-e-Taiba sollen die drei indischen Staatsbürger die Tat geplant und ausgeführt haben.

Die Verteidigung nannte das Urteil «gegenstandslos» und kündigte Berufung an. Seine Mandanten seien «fehlgeleitet und indoktriniert» worden, sagte Strafverteidiger Wahab Khan vor Journalisten in Mumbai. Daher sei die Todesstrafe nicht gerechtfertigt.

Anschlag auf Wahrzeichen

Bei dem Doppelanschlag auf das Denkmal «Gateway of India», das als Wahrzeichen Mumbais gilt, und auf einen Schmuckbasar in der Innenstadt waren am 25. August 2003 insgesamt 54 Menschen getötet worden. Mehr als 240 wurden verletzt.

Die Bluttat, bei dem Autobomben ferngezündet worden waren, war die erste von insgesamt drei, die Mumbai in den vergangenen Jahren erschütterten. Im Juli 2006 kamen 187 Menschen ums Leben, als in Vorortzügen und auf Bahnhöfen sieben Bomben explodierten.

Mehr als 160 Menschen starben bei der jüngsten Terrorserie im November 2008, als zehn Angreifer Luxushotels und andere Gebäude attackierten und tagelang besetzt hielten. Dem einzigen überlebende Beteiligten dieser Anschläge, dem 21-jährigen Pakistaner Ajmal Amir Kasab, wird derzeit in Mumbai der Prozess gemacht.

sl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=399517

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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