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Oppositionsführer Mir Hussein Mussawi mit schweren Vorwürfen.


Auch Mohammed Chatami kritisierte den Prozess scharf.

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Sonntag, 2. August 2009 / 17:50:10

Mussawi wirft Justiz Foltermethoden vor

Teheran - Der iranische Oppositionsführer Mir Hussein Mussawi hat der Justiz seines Landes vorgeworfen, die Aussagen der vor Gericht stehenden regierungskritischen Demonstranten durch Folter erzwungen zu haben.

Geständnisse der Angeklagten bei dem Prozess vor einem Revolutionsgericht in Teheran seien durch «mittelalterliche Foltermethoden» zustandegekommen, erklärte Mussawi am Sonntag auf seiner Website Ghalam News.

Die Justiz behaupte, die Angeklagten hätten am Samstag zugegeben, Verbindungen zu Feinden unterhalten zu haben und die Islamische Revolution umkehren zu wollen, schreibt Mussawi auf seiner Website. Nach allem, was er gehört habe, habe es sich bei den Aussagen aber um nichts anderes gehandelt als um ein «Stöhnen» nach all dem, was die Angeklagten in den vergangenen 50 Tagen hätten erdulden müssen.

Was sich derzeit in Teheran abspiele, sei eine unbeholfene Vorbereitung des bevorstehenden Amtsantritts der zehnten Regierung, kritisierte Mussawi: «Sie erwarten, dass das Gericht - das selbst betrügerisch ist - beweist, dass es bei der Wahl keinen Betrug gab», fügte er hinzu. Mussawi war Amtsinhaber Mahmud Ahmadinedschad bei der Präsidentenwahl am 12. Juni unterlegen.

Chatami: «Inszenierung»

Prozess gegen die Demonstranten hatte am Samstag begonnen und stiess im In- und Ausland auf massive Kritik. Der frühere iranische Präsident Mohammed Chatami bezeichnete den Prozess am Sonntag als «Inszenierung» und Verstoss gegen die Verfassung. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International warnte die Führung in Teheran vor einem Schauprozess.

Die rund hundert Angeklagten hatten gegen die umstrittene Wiederwahl Ahmadinedschads protestiert. Sie wurden wegen Unruhestiftung vor Gericht gebracht, unter dem Druck des Verfahrens demonstrierten mehrere Angeklagte Reue. Den Angeklagten droht der iranischen Nachrichtenagentur Fars zufolge schlimmstenfalls die Todesstrafe.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=398895

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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