Mittwoch, 29. Juli 2009 / 12:05:51
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Erschreckende Zustände in US-Abschiebegefängnissen
Washington - Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) hat scharfe Kritik an dem Umgang der USA mit illegalen Einwanderern geübt. Abschiebehäftlinge lebten unter «inakzeptablen Bedingungen», erklärte die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (CIDH) der OAS.
Bei ihren Besuchen mehrerer Haftanstalten in den an Mexiko grenzenden Bundesstaaten Arizona und Texas in der vergangenen Woche seien auch Verstösse gegen die Menschenrechte festgestellt worden, teilte die Kommission in Washington mit.
Die US-Regierung hatte die Besuche laut CIDH erst erlaubt, nachdem Barack Obama im Januar George W. Bush als US-Präsident abgelöst hatte.
Private Sicherheitsfirmen
Ein grosses Problem im Umgang mit den Abschiebehäftlingen besteht der Kommission zufolge darin, dass oft private Sicherheitsfirmen mit ihrer Überwachung beauftragt würden. Dies schaffe «erhebliche Hindernisse» dafür, dass die inhaftierten Einwanderer genügend Fürsorge bekämen und ihre Grundrechte geachtet würden.
In der Haftanstalt Willacy in Texas stellte die CIDH-Delegation schwerwiegenden Personalmangel fest. Ausserdem bekämen die Häftlinge nur wenig zu essen. Im Gefängnis Pinal in Arizona lebten Abschiebehäftlinge unter den gleichen Umständen wie verurteilte Verbrecher. Ohnehin kämen zwei Drittel der illegal Eingewanderten in normale Gefängnisse und nicht in spezielle Anstalten, kritisierte die CIDH.
Geltende Standards nicht eingehalten
Die Kommission bemängelte überdies, dass die meisten minderjährigen illegalen Einwanderer in den USA keinen Zugang zu Anwälten hätten, sondern sich selbst verteidigen müssten. Grenzpatrouillen gingen nicht angemessen der Frage nach, ob es sich bei minderjährigen Einwanderern um Opfer von Menschenhandel handelte oder ob sie Asylansprüche hätten.
In den US-Abschiebegefängnissen für Familien werden laut CIDH entgegen internationalem Recht nicht die geltenden Standards für Asylbewerberheime eingehalten. Die CIDH-Delegation hatte vom 20. bis zum 24. Juli drei Abschiebegefängnisse für Erwachsene, eines für Familien und zwei für Minderjährige besucht.
tri (Quelle: sda)
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