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Bei ungedeckten Leerverkäufen sind die Aktien nicht einmal wirklich geliehen.

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Montag, 27. Juli 2009 / 23:02:15

US-Beschränkung für Aktien-Leerverkäufe dauerhaft

New York - Die US-Börsenaufsicht SEC hat als Konsequenz aus der Finanzkrise die Regeln für umstrittene Börsenwetten auf fallende Kurse, die sogenannten Leerverkäufe, dauerhaft verschärft.

Diese Spekulationsgeschäfte können nach Ansicht von Kritikern Kurse zum Absturz bringen und so Unternehmen in der Existenz gefährden - so etwa vergangenes Jahr in den schweren Turbulenzen an den Börsen.

Die SEC setzte nun ein bisher befristetes Verbot für die verschärfte Variante der sogenannten «ungedeckten Leerverkäufe» («naked short-selling») auf Dauer in Kraft. Diese Form der Kurswetten sei «missbräuchlich», so die Börsenpolizei. Grundsätzlich bleiben Leerverkäufe allerdings erlaubt.

Bei Leerverkäufen im Allgemeinen verkaufen Investoren Aktien, die sie gar nicht besitzen, sondern sich gegen Gebühr von Dritten leihen. Sie hoffen auf fallende Kurse, um die Titel billiger zurückerwerben zu können.

Die Differenz abzüglich der Leihgebühr streichen sie als Gewinn ein. Bei der Variante der ungedeckten Leerverkäufen haben sie die Aktien nicht einmal wirklich geliehen. Die Spekulanten nutzten hier eine Regelungslücke aus.

Hedge Fonds betroffen

Die Regelung trifft besonders Hedge-Fonds und andere Spekulanten. Manche Experten geben ihnen eine Mitschuld am Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers im vergangenen Jahr, der weltweit die Wirtschaftskrise verschärfte.

Befürworter der Spekulationsgeschäfte sagen dagegen, Aktienkurse spiegelten nur die jeweils tatsächliche Lage eines Unternehmens wider.

ht (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=398155

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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