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Ärzte sollen über die Verschreibung von Tamiflu im Einzelfall entscheiden.

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Montag, 27. Juli 2009 / 17:38:06

Tamiflu für Schwangere - Virus in Liechtenstein

Bern - Bei einer Schweinegrippe-Pandemie kann Tamiflu auch Schwangeren und Kleinkindern verschrieben werden, aber nur in Einzelfällen. Das Heilmittelinstitut Swissmedic empfiehlt für jeden Fall Abklärungen des behandelnden Arztes.

Zugelassen wird Tamiflu für Schwangere und weniger als ein Jahr alte Kinder nicht generell. Swissmedic veröffentlichte mit Blick auf die erwartete Schweinegrippe-Pandemie Empfehlungen für die Anwendung von Grippemedikamenten.

Werden Schwangere mit Tamiflu oder Relenza behandelt, muss der Arzt Nutzen und Risiken für jeden einzelnen Fall abwägen. Experimente mit Tieren und begrenzte Erfahrungen hätten gezeigt, dass bei Schwangeren und Stillenden im Einzelfall der Nutzen der Medikamente grösser sein könne als die Risiken, schreibt Swissmedic.

Tamiflu ist für über einjährige Kinder zugelassen, kann gemäss den Empfehlungen von Swissmedic aber dennoch an Babys verabreicht werden, wenn ein Arzt zuvor Nutzen und Risiken für das Kind abgewogen hat. Das Heilmittelinstitut empfiehlt aber ausdrücklich Zurückhaltung bei der Abgabe des Medikaments an Kinder.

Bei bis zu drei Monate alten Babys muss eine Tamiflu-Behandlung zudem zwingend medizinisch überwacht werden. Bei unter einjährigen Kindern sollte die Überwachung laut Swissmedic wenn möglich gewährleistet sein.

Zwei Fälle im Fürstentum

Die Schweinegrippe erreichte unterdessen auch das Fürstentum Liechtenstein. Am Wochenende wurden dem Amt für Gesundheit die ersten zwei bestätigten Fälle gemeldet. Bei beiden Personen handelt es sich um Rückkehrer aus dem Ausland.

Die Erkrankung sei in beiden Fällen milde verlaufen. Die erkrankten Personen seien bereits wieder frei von Symptomen. Eine Behandlung mit Tamiflu sei nach Aussagen der Ärzte nicht notwendig gewesen, teilte das liechtensteinische Gesundheitsamt mit.

ht (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=398099

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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