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Das Bundesamt für Migration regelt unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen und hier leben und arbeiten darf.

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www.kriminaltouristen.info, www.einladung.info, www.balkan.info, www.keine.info

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Samstag, 18. Juli 2009 / 08:00:07

Keine Einladung für Kriminaltouristen vom Balkan

Die Einreise in die Schweiz soll für Bürger aus Serbien, Montenegro und Mazedonien ab 2010 ohne Visum möglich sein. Michael Glauser vom Bundesamt für Migration erwartet entgegen den Befürchtungen der SVP keinen Anstieg des Kriminaltourismus.

Nachgefragt bei Michael Glauser, Stv. Chef Information & Kommunikation, Bundesamt für Migration, Bern.

Einreisende aus dem Westbalkan mussten bisher ein Visa beantragen. Ab Anfang 2010 entfällt die Visa-Pflicht. Hat das Auswirkungen auf die Einreise von Kriminaltouristen?

Michael Glauser: Das Entfallen der Visumspflicht wird den Touristen Erleichterungen bringen. Wer die Schweiz oder Familienangehörige in der Schweiz im Rahmen eines Kurzaufenthaltes besuchen will, wird von der bisherigen Visumspflicht befreit. Einreisende müssen jedoch auf jeden Fall die Einreisebestimmungen erfüllen. Sollten Zweifel an dieser Erfüllung bestehen, namentlich betreffend finanzieller Mittel, kann die Einreise verweigert werden. Es werden keine negativen Auswirkungen betreffend Personen mit kriminellen Absichten erwartet. Sollte es dennoch zu Problemen diesbezüglich kommen, hat die Schweiz gerade dank Schengen mit der Polizeikooperation (z.B. SIS) ein zusätzliches Instrument zur Hand.

Auch die Verpflichtungserklärung (CHF 30'000.-) für Einreisende entfällt. Diese war eine Garantie für Reise- und Krankheitskosten. Was sind die Folgen?

Michael Glauser: Für Drittstaatsangehörige, die von der Visumspflicht befreit sind, besteht keine Obligation betreffend einer Reiseversicherung und/oder eine Verpflichtungserklärung. Diese Regelung besteht jedoch schon seit jeher und gilt für alle Länder, deren Staatsangehörige von der Visumspflicht befreit sind (z.B. Argentinien, Brasilien, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Kroatien).

Mit dem Inkrafttreten von Schengen/Dublin (seit dem 12.12.2008) ist die Schweiz befugt, Visas für den Schengen-Raum auszustellen. Das heisst, dass die Schweiz keinen Einfluss darauf hat, wenn ein anderes Schengen-Land ein Visa für die Schweiz ausstellt.

Michael Glauser: Wenn ein anderer Schengen-Staat ein Visa ausgestellt hat, ist dieses grundsätzlich auch für die Schweiz gültig. Allerdings hat die Schweiz die Möglichkeit, Personenkreise zu bestimmen, für welche eine Konsultation durchgeführt wird. Das heisst, bevor ein Visa ausgestellt wird, muss die Schweiz von dem betroffenen Schengen-Staat konsultiert werden. Wenn sich das BFM gegen die Ausstellung ausspricht, ist das Schengen-Visum für eine Einreise in die Schweiz nicht gültig.

Die EU will für die Jugend im Westbalkan ein Zeichen setzen. Wie profitiert die Jugend von diesem Abkommen?

Michael Glauser: Der Prozess für die Visa-Beschaffung entfällt, so dass auch kurzfristig eine Reise unternommen werden kann. Spezifische Massnahmen gibt es keine.

Hat die Schweiz das Recht, die visafreie Einreise auf EU-Ebene anzufechten?

Michael Glauser: Die Schweiz wird wie die übrigen Schengen-Staaten konsultiert. Die Schweiz kann als assozierter Staat nicht bei der Schlussabstimmung mitmachen.

klan (Quelle: news.ch)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=396847
Links zum Artikel:

  • Bundesamt für Migration
    Das Bundesamt für Migration ist zuständig für alle ausländer- und asylrechtlichen Belange in der Schweiz.
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