Donnerstag, 16. Juli 2009 / 11:02:35
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Walliser Wolf bleibt vorläufig vom Abschuss verschont
Sitten/Bern - Der Wolf, der im Walliser Chablais schon mehrere Schafe gerissen hat, erhält eine Gnadenfrist. Die Walliser Behörden verzichten vorläufig auf eine Abschuss-Bewilligung. Sie fordern gleichzeitig vom Bund Änderungen beim Wolfskonzept.
Seit Mitte Mai wurden im Walliser Chablais 43 Schafe bei Wolfsattacken getötet, 13 Tiere werden vermisst. Die Angriffe ereigneten sich hauptsächlich auf Alpen im Val d'Illiez.
Zum jetzigen Zeitpunkt seien aber die Voraussetzungen für die Erteilung einer Abschussbewilligung gemäss Wolfskonzept nicht erfüllt, teilte die Walliser Kantonsregierung mit.
Das Wolfskonzept sieht den Abschuss von «schadenstiftenden» Wölfen unter bestimmten Umständen vor. Ein Wolf kann geschossen werden, wenn er in einem bestimmten Gebiet mindestens 15 Tiere getötet hat, und wenn zuvor alle technisch möglichen, praktikablen und finanzierbaren Schutzmassnahmen ergriffen wurden.
Schwachpunkte im Wolfskonzept
Die zuständige Dienststelle die Interkantonale Kommission, kam zum Schluss, dass die meisten zuständigen Alpbewirtschafter die notwendigen Massnahmen nur teilweise ergriffen haben.
Auf einer Alp wurden gar keine Schutzmassnahmen ergriffen. Die 29 dort gerissenen Schafe könnten also nicht mitgezählt werden. Der zuständige Departementsvorsteher Jacques Melly entschied daher, vorläufig keine Abschussbewilligung zu erteilen.
Die Walliser Behörden haben allerdings bei ihren Erfahrungen mit Wölfen im Kanton einige Schwachpunkte im aktuellen Wolfskonzept festgestellt. Vor allem der unbeaufsichtigte Einsatz von Herdenschutzhunden in Tourismus- oder Wildtiergebieten berge ein erhebliches Konfliktpotenzial.
Unklar ob ein Wolf oder mehr
So komme es immer wieder zu Konflikten zwischen Schutzhunden und Wanderern, erklärte Melly.
Aus diesen Gründen fordert der zuständige Walliser Departementsvorsteher von den Bundesbehörden eine dringende Änderung des Wolfskonzepts.
Unklar bleibt laut Staatsrat Melly, ob es sich im Chablais um einen Wolf oder um mehrere Tiere handelt. Jedenfalls nähere sich das beobachtete Tier bewohnten Zonen, was zur Beunruhigung Anlass gebe.
fkl (Quelle: sda)
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