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Die Fans stürmten das Feld, die Polizei schoss Tränengas. Nun muss einer der Randalierer blechen.

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Freitag, 10. Juli 2009 / 17:10:34

Espenmoos: Randalierer muss blechen

St. Gallen - Ein 22-jähriger Mann ist vom Kreisgericht St. Gallen hart bestraft worden, weil er im Mai 2008 nach dem Spiel St. Gallen gegen Bellinzona im Stadion Espenmoos randalierte. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe und haftet solidarisch für grossen Sachschaden.

Das Kreisgericht verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 110 Franken und einer Busse von 1650 Franken.

Hinzu kommen Verfahrenskosten von 7000 Franken, die ihm aufgebrummt werden. Das Gericht stützte auch Zivilforderungen von 127'000 Franken, für die der junge Mann solidarisch haftbar gemacht wurde.

Ingesamt wurden von verschiedenen Klägern Forderungen von mehr als 150'000 Franken geltend gemacht. Das Gericht schützte sie nicht vollumfänglich, aber zum grössten Teil. Während der Probezeit von zwei Jahren darf der Verurteilte keine Fussballspiele mit Mannschaften der zwei höchsten Schweizer Spielklassen besuchen.

«Ich bin kein Hooligan»

Das Kreisgericht sprach den Mann der mehrfachen Sachbeschädigung, des Landfriedensbruchs sowie der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig. Die Verteidigerin des Angeschuldigten hatte auf Freispruch plädiert. Es sei bewiesen, dass sich ihr Mandant auf dem Spielfeld aufgehalten, nicht aber Sachen beschädigt hatte.

Der Mann sagte am Donnerstag vor Gericht, er sei seit 13 Jahren ein Fan des Fussballs und des FC St. Gallen, aber kein Hooligan. Er habe sich nur ein Stück «Espenmoos»-Rasen als Souvenir ergattern wollen. Er gab auch zu, ein Tor demontiert zu haben. Einen Angriff auf die Polizei und die Beschädigung weiterer Sachen bestritt er.

Die Verteidigerin des Fussball-Fans will nun das schriftlich begründete Urteil abwarten und danach einen Weiterzug des Urteils ans St. Galler Kantonsgericht prüfen. Das Urteil enttäusche sie, sagte die Rechtsanwältin gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.

fkl (Quelle: sda)

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