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Aus sicherheitspolitischer Sicht sei die Vernichtung der brisantesten Dokumente mit Atomwaffendesigns zwingend notwendig, schreibt der Bundesrat.

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www.aktenvernichtung.info, www.bundesrat.info, www.tinner.info, www.haelt.info

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Mittwoch, 1. Juli 2009 / 14:20:12

Bundesrat hält im Fall Tinner an Aktenvernichtung fest

Bern - Der Bundesrat hält an der Vernichtung der Tinner-Akten fest. Er lehnt die Forderung der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) ab, alle Unterlagen den Strafbehörden zu übergeben.

Am 24. Juni 2009 hatte die Regierung beschlossen, die im Verfahren Tinner bei der Bundesanwaltschaft aufgefundenen Aktenkopien den Strafverfolgungsbehörden mehrheitlich zugänglich zu machen.

Nur die brisantesten Dokumente mit Atomwaffendesigns sollten durch Platzhalter ersetzt werden. Diese Platzhalter sollten es ermöglichen, die entfernten Seiten einzuschätzen und einzuordnen.

Andere Dokumente, insbesondere 1000 Seiten, bei denen es um die Urananreicherung geht, sollen an einem sicheren Ort verwahrt werden, wo Richter, Angeklagte und Anwälte sie einsehen können. Erst nach Abschluss des Strafverfahrens sollen diese vernichtet werden.

GPDel fordert Zerstörung der Akten

Am gestrigen Dienstag hatte die GPDel den Bundesrat dazu aufgefordert, auf seinen Entscheid zurückzukommen, Tinner-Akten zu vernichten. Die Zerstörung von Beweismaterial sei ein unzulässiger Eingriff in die Justiz und «nicht rechtmässig».

Nach Ansicht des Bundesrates ist es jedoch fraglich, ob es der GPDel im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht überhaupt zusteht, solche Forderungen an die Exekutive zu richten. Er sieht keinen Anlass, auf seinen Beschluss zurückzukommen.

Aus sicherheitspolitischer Sicht sei die Vernichtung der brisantesten Dokumente mit Atomwaffendesigns zwingend notwendig, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Geheime Schredder-Aktion

Im November 2007 hatte der Bundesrat die bei der Familie Tinner sichergestellten Atombombenbaupläne und andern Beweisstücke in einer geheimen Aktion schreddern lassen. Zufällig wurden dann aber im Dezember 2008 im Archiv der Bundesanwaltschaft 14 Ordner mit Aktenkopien gefunden.

Das Vorgehen des Bundesrats wurde in der Folge von der für den Geheimbereich zuständigen GPDel kritisiert. Auch das Bundesstrafgericht meldete sich zu Wort und zeigte sich vergangene Woche in einem Schreiben an Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf nicht einverstanden mit dem Beschluss des Bundesrates.

fest (Quelle: sda)

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