Donnerstag, 18. Juni 2009 / 17:36:40
Mann (22) der vorsätzlichen Tötung angeklagt
Aarau - Im Fall eines nach einer Schlägerei verstorbenen 19-Jährigen in Aarau muss sich ein junger Mann wegen eventualvorsätzlicher Tötung und Körperverletzung vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.
Angeklagt ist der 22-jährige mutmassliche Schläger auch wegen Raufhandels. Der Anwalt des Vaters des Opfers bestätigte auf Anfrage entsprechende Medienberichte.
Der 19-jährige Schweizer war Ende September 2007, rund zwei Monate nach der Schlägerei vor einer Disco in Aarau, im Kantonsspital verstorben. Sein Tod ist gemäss einem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin in Bern auf einen Faustschlag gegen den Kopf zurückzuführen.
Nach umfangreichen Ermittlungen hatte die Kantonspolizei Aargau im August 2007 einen Schweizer als mutmasslichen Täter festgenommen. Er wird sich im Oktober vor dem Bezirksgericht Aarau für seine Tat verantworten müssen.
Die Polizei nahm auch zwei damals 19- und 20-jährige Italiener fest. Vier junge Schweizer, die an der Schlägerei mitbeteiligt waren, wurden inzwischen vom Bezirksamt Aarau wegen Raufhandels zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Diese Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.
sl (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=392734
In Verbindung stehende Artikel:
Kein zweiter Prozess zu Schlägerei in Aarau
Donnerstag, 20. September 2012 / 18:17:00
[ weiter ]