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Das Verhältnis zwischen dem Durchschnittssalär der Konzernleitung und dem Tiefstlohn nahm um 6 Prozent ab.

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Montag, 15. Juni 2009 / 11:12:54

Lohnschere schliesst sich - Travail.Suisse unzufrieden

Bern - Im krisengeschüttelten Jahr 2008 hat sich die Lohnschere nach einer Studie des Gewerkschaftsdachverbands Travail.Suisse leicht geschlossen. Das Verhältnis zwischen dem Durchschnittssalär der Konzernleitung und dem Tiefstlohn nahm um 6 Prozent ab.

Auch das durchschnittliche Salär eines Konzernleitungsmitglieds ging letztes Jahr im Vergleich zu 2007 um 4 Prozent zurück, wie Travail.Suisse auf der Grundlage einer Untersuchung 27 grosser Schweizer Unternehmen mitteilte.

Der grösste Unterschied zwischen hohen und tiefen Löhnen besteht bei der Grossbank Credit Suisse: Konzernleitungsmitglieder verdienen dort 195 Mal mehr als Mitarbeitende der untersten Chargen. Am wenigsten ausgeprägt ist die Lohnschere beim bundeseigenen Rüstungsbetrieb Ruag mit einem Verhältnis von 1:12.

Manager-Lohnkartell besteht weiterhin

Dem Gewerkschaftsdachverband reicht der leichte Rückgang der Ungleichheit nicht. Das Lohnkartell der Manager bestehe weiterhin, sagte Verbandspräsident Martin Flügel vor den Medien in Bern gemäss Redetext. Der Grund für den Rückgang der Spitzensaläre liege lediglich im verminderten Wert der ausgeschütteten Aktien und Boni.

Laufe es an der Börse wieder besser, werde sich die Lohnschere augenblicklich wieder öffnen, ist Flügel überzeugt. Auch letztes Jahr habe sich nichts Grundlegendes geändert. In 11 Firmen habe sich die Schere gar weiter geöffnet. Dies sei angsichts der rückläufigen Umsatz- und Gewinnzahlen unbegreiflich.

Arbeitnehmer in die Verwaltungsräte

Um das «Lohnkartell» zu knacken, fordert Travail.Suisse insbesondere eine Vertretung der Arbeitnehmenden in den Verwaltungsräten. Statt die Lohn-Regulierung weiter zu treiben, sei es effizienter, die Sozialpartner in die Salärfrage mit einzubeziehen.

Als weitere Massnahmen will Travail.Suisse mehr Transparenz bei den Löhnen des Managements. Auch sollen Boni begrenzt werden sowie Abgangs- und Antrittsentschädigungen verboten werden.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=391107

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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