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Der UNO-Sicherheitsrat verschärft die Sanktionen gegen Nordkorea.

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www.uno-sicherheitsrat.info, www.verschaerft.info, www.sanktionen.info, www.nordkorea.info

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Freitag, 12. Juni 2009 / 18:48:10

UNO-Sicherheitsrat verschärft Sanktionen gegen Nordkorea

New York - Der UNO-Sicherheitsrat verschärft die Sanktionen gegen Nordkorea. Die Resolution 1874 wurde in New York von allen 15 Mitgliedsstaaten verabschiedet. Damit reagierte der Sicherheitsrat auf den jüngsten Atomwaffentest des von Kim Jong Il regierten Nordkorea.

Die Resolution verurteilt Nordkoreas unterirdischen Atomwaffentest vom 25. Mai und die anschliessenden Raketentests «aufs Schärfste». Der Rat fordert Nordkorea zudem auf, «keinen Attomwaffentest mehr zu unternehmen und keine ballistischen Raketen zu starten».

Alle Aktivitäten des Landes mit Nuklearbezug müssten ohne weitere Verzögerung «vollständig, nachprüfbar und unumkehrbar» eingestellt werden. Zudem müsse Nordkorea seine Erklärung zum Rückzug aus dem Atomwaffensperrvertrag zurücknehmen.

Mehr als zwei Wochen hatten die Mitglieder des Sicherheitsrats um einen konsensfähigen Text gerungen. Die Initiatoren - die USA, Frankreich, Grossbritannien, Japan und Südkorea - wollten ein Signal der internationalen Geschlossenheit setzen und dadurch den diplomatischen Druck auf Nordkorea erhöhen.

Waffenembargo ausgeweitet

Der neue UNO-Beschluss verschärft die Resolution 1718, in der der Sicherheitsrat bereits nach Nordkoreas erstem Atomwaffentest 2006 Strafmassnahmen verhängt hatte.

Unter anderem wurde das Waffenembargo ausgeweitet: Nur noch leichte Waffen dürfen nach Nordkorea geliefert werden und auch dies nur bei vorheriger Benachrichtigung der UNO. Alle Frachtlieferungen von und nach Nordkorea müssen inspiziert werden, wenn der Verdacht auf einen Zusammenhang mit dem Atomprogramm besteht.

Zudem dürfen Nordkorea künftig keine Finanzmittel oder andere Güter bereitsgestellt werden, wenn diese für Waffenprogramm genutzt werden können. Finanzhilfen für humanitäre Zwecke sind weiter erlaubt; die Resolution erteilt keine Ermächtigung zum Einsatz militärischer Gewalt gegen das Land.

smw (Quelle: sda)

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