Donnerstag, 11. Juni 2009 / 14:58:00
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Neuer Anlauf zur Revision der Unfallversicherung
Bern - Der Nationalrat will die umstrittene Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) nicht abbrechen. Er ist mit 102 zu 80 Stimmen auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten. Am Zug ist nun wieder die Kommission.
Die Gesundheitskommission (SGK) hatte die UVG-Revision in der Gesamtabstimmung nach vielen taktischen Manövern mit 6 zu 5 Stimmen bei 15 Enthaltungen verworfen, was einem Antrag auf Nichteintreten gleichkam. Die Linke war unzufrieden wegen der Leistungskürzungen, die Rechte wegen der Ausdehnung des SUVA-Teilmonopols.
Im Plenum konnte sich nun aber Thérèse Meyer (CVP/FR) mit einer von CVP, FDP, SVP und BDP unterstützte Kommissionsminderheit durchsetzen. Nach dem Eintretensentscheid geht das Geschäft zur erneuten Detailberatung in die Kommission zurück, die in der ersten Lesung nicht weniger als 35 Minderheitsanträge produziert hatte.
Gute Grundlage
Die Vorlage des Bundesrates betreffend Leistungen und Durchführung der Unfallversicherung bleibe eine gute Grundlage für eine mehrheitsfähige Lösung, sagte der Sprecher der FDP. Auch die SVP, welche die Unfallversicherung voll privatisieren möchte, verspricht sich vom zweiten Umgang Erfolg.
SP und Grüne plädierten vergeblich für Nichteintreten. Die von neoliberalem Geist geprägte Revision schwäche die ausgezeichnet arbeitende SUVA und sei «so überflüssig wie ein Kropf». In der Kommission habe die SVP das Fuder mit Absicht überladen, um ihre Forderungen nun umso besser durchbringen zu können.
Korrekturen erforderlich
Das System funktioniere gut, brauche aber Korrekturen, sagte Bundesrat Pascal Couchepin. Er hoffe nun auf ein Aufweichen der Fronten in der Kommission. Die Streitpunkte werden allerdings die gleichen sein, nämlich die Kürzung von Leistungen und die Abgrenzung der SUVA-Tätigkeiten gegenüber den Privatversicherern.
Zurückgestellt wurde der weitgehend unbestrittene zweite Revisionsteil, der die Organisation der SUVA und deren Nebentätigkeiten regelt. Mit 93 zu 56 Stimmen nahm der Rat den Ordnungsantrag der SGK an, die Beratung darüber erst dann durchzuführen, wenn das Plenum den ersten Teil verabschiedet hat.
fest (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=390541
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