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Die Mitgliedschaft im Urheberrechtsverband ist laut Gericht kein Problem. (Symbolbild)

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www.unbefangen.info, www.offiziell.info, www.richter.info, www.pirate.info

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Donnerstag, 11. Juni 2009 / 01:13:22

Pirate Bay: Richter gilt offiziell als unbefangen

Stockholm - Der schwedische Richter Tomas Norstrom, der die Plattformbetreiber von Pirate Bay im April zu einer Millionenstrafe und einer einjährigen Haftstrafe verurteilt hatte, gilt nun offiziell als «unbefangen».

Die vier Gründer der Torrentseite hatten Norstrom nach dem Urteilsspruch vorgeworfen aufgrund seiner Mitgliedschaft in mehreren Organisationen, die sich in Schweden für ein strengeres Urheberrecht einsetzen, nicht neutral zu sein. Ein Stockholmer Bezirksgericht untersuchte daraufhin, ob die Vorwürfe gerechtfertigt seien. Nun kam es zu dem Schluss, Norstrom habe unbefangen gehandelt.

«Die Mitgliedschaften dienen allein dazu, das Wissen zum Thema Copyright-Gesetzgebung zu verbessern und sind daher kein Grund für eine Befangenheit», heisst es in dem Untersuchungsbericht. Es sei im Gegenteil zwingend erforderlich, dass Richter auf dem neuesten Stand blieben. Wäre die Überprüfung des Richters anders ausgefallen, wäre es wahrscheinlich zu einer Neuverhandlung gekommen.

Den Vorwurf der Befangenheit gab es im Zusammenhang mit dem Pirate-Bay-Prozess allerdings nicht nur gegen Norstrom. Infolge des Urteilsspruchs standen weitere Justizvertreter im Verdacht eines Interessenskonfliktes und es entstand eine scheinbar endlose Suche nach einem neutralen Richter. Sämtliche in die Kritik geratenen Justizvertreter sind oder waren bei irgendwelchen Urheberrechtsverbänden Mitglied.

Das Untersuchungsergebnis wurde nur einen Tag nach dem Einzug der schwedischen Piratenpartei in das Europäische Parlament bekannt gegeben. Der Bericht wird nun an das Berufungsgericht, das über die Einsprüche der Verteidigung gegen das Urteil zu entscheiden hat, weitergegeben. Dort soll endgültig geklärt werden, ob Norstrom tatsächlich unbefangen war. Wenn das Berufungsgericht allerdings anders entscheidet, müsste das Verfahren tatsächlich neu aufgenommen werden.

bert (Quelle: pte)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=390427

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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