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Güter und Vermögenswerte im Wert von mehreren Millionen Franken. (Symbolbild)

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Dienstag, 9. Juni 2009 / 17:35:36

Gehilfen der Zigaretten-Mafia sollen ins Zuchthaus

Bellinzona - Fünf mutmassliche Hintermänner der Zigaretten-Mafia sollen zu Freiheitsstrafen zwischen neun Monaten bedingt und 4,5 Jahren verurteilt werden. Dies hat die Bundesanwaltschaft (BA) in ihrem Plädoyer vor dem Bundesstrafgericht gefordert.

Zudem beantragten die Bundesstaatsanwälte die Einbeziehung von beschlagnahmten Gütern und Vermögenswerten im Wert von mehreren Dutzend Millionen Franken sowie Geldstrafen für die Beschuldigten.

Die Anträge für vier weitere Angeklagte stehen noch aus; sie werden im Verlaufe des morgigen Mittwochs verkündet werden. Das Plädoyer ist das längste in der fünfjährigen Geschichte des Bundesstrafgerichts. Es dauerte bisher knapp neun Stunden.

Das Verschulden der Angeklagten wiegt laut BA schwer. Sie sollen italienische Mafia-Clans beim Versuch unterstützt haben, ihre Tentakel auch in die Schweiz auszustrecken.

Eine Hauptrolle soll dabei ein heute 73-jähriger Tessiner gespielt haben, der eine Wechselstube in Lugano führte. Die BA bezichtigt ihn und die anderen acht Angeklagten der Geldwäscherei und Unterstützung von kriminellen Organisationen.

Die neapolitanische Camorra und die apulische Sacra Corona Unita hätten umgerechnet über eine Milliarde Franken ins hiesige Bankensystem eingeschleust. In erster Linie hätten sie dies über die Wechselstube des Angeklagten getan, sagte Ochsner.

215 Millionen Stangen

Mit den gewaschenen Geldern seien anschliessend unversteuerte Zigaretten auf dem internationalen Graumarkt erworben worden. Dies bestreitet der AHV-Rentner jedoch. Zigarettenschmuggel sei in der Schweiz kein Vergehen, seine Arbeit sei daher legal gewesen.

Die Beschuldigten hätten der Mafia logistische Hilfe beim Ankauf, dem Transport und der Lagerung der Zigaretten geleistet. Sie seien zwischen 1994 und 2001 in den Schmuggel von 215 Millionen Stangen Zigaretten involviert gewesen.

Die Angeklagten (vier Schweizer, drei Italiener, ein Spanier, ein Franzose) weisen diese Vorwürfe zurück. Ihre Verteidiger werden in den kommenden Prozesstagen das Wort haben. Wann das Urteil verkündet wird, steht noch nicht fest.

sl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=390218

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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