Dienstag, 2. Juni 2009 / 15:41:40
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Wie Mieter einen tieferen Zins verlangen können
Bern - Obwohl der Referenzzinssatz gesunken ist, kostet die Miete nicht automatisch weniger. Ein Senkung muss vom Vermieter oder dem Mieter initiiert werden. Der Mieterverband rät den Mietenden aktiv zu werden.
In einem ersten Schritt muss der Mieter herausfinden, ob der aktuelle Mietzins aufgrund eines Hypothekarzinssatzes von 3,5 Prozent oder darüber berechnet wird. Nur in diesem Fall kann eine Mietzinsreduktion verlangt werden. Der massgebende Hypothekarzinssatz sollte dem Mietvertrag entnommen werden können.
In einem zweiten Schritt sollte der Mieter beim Vermieter oder der Verwaltung eine Reduktion des Mietzinses verlangen - und zwar in schriftlicher Form, wie der Mieterverband der Deutschschweiz rät. Auf seiner Internetseite hält der Verband einen Musterbrief bereit, wie er mitteilte.
Der Vermieter oder die Verwaltung muss zur Forderung innert 30 Tagen Stellung nehmen. Geschieht dies nicht - oder ist der Mieter mit der Antwort nicht einverstanden - kann der Mieter in einem dritten Schritt an die örtliche Schlichtungsbehörde gelangen. Dies muss ebenfalls innert 30 Tagen passieren.
Die Adressen der einzelnen Schlichtungsbehörden sowie ein Musterbrief an die Schlichtungsbehörden sind ebenfalls auf der Internetseite des Mieterverbandes zu finden.
fest (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=389170
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