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Aung San Suu Kyi sollte ursprünglich vorzeitig entlassen werden.

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Dienstag, 26. Mai 2009 / 07:52:27

Birma hält Hausarrest Suu Kyis noch nicht für beendet

Kuala Lumpur - Birmas Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi bleibt in Haft. Zwar hob die Militärregierung am Dienstag den Hausarrest gegen die Friedensnobelpreisträgerin auf, steckte sie aber wegen des laufenden Gerichtsverfahrens ins Gefängnis.

Aung San Suu Kyi hat vor Gericht erstmals selbst Stellung zu den Vorwürfen gegen sie genommen. Deutlich zurückgewiesen hat sie in Anwesenheit von etwa 40 Diplomaten die Anklage, sie habe die Auflagen ihres Hausarrests verletzt.

Am Ende des Verhandlungstages im Insein-Gefängnis von Rangun bedankte sie sich bei den Ausländern. «Ich freue mich über die Unterstützung aus aller Welt», sagte die 63-Jährige, bevor sie abgeführt wurde. Ausser den Diplomaten waren diesmal auch einheimische Reporter zugelassen. Der Prozess findet sonst weitgehend hinter verschlossenen Türen statt.

Suu Kyi ist wegen des heimlichen Besuchs des Amerikaners John Yettaw in ihrem Haus angeklagt. Ihre Hausangestellte habe sie am 4. Mai morgens auf den ungebetenen Gast aufmerksam gemacht, sagte Suu Kyi. Sie habe ihn aufgefordert zu gehen.

«Besucher war erschöpft»

Weil der Besucher, der durch einen See zu ihrem Haus geschwommen war, Schwäche zeigte, habe sie ihm «vorübergehend» Unterschlupf gewährt. «Ich habe mich zu ihm gesetzt und mit ihm geredet», sagte sie. Er habe ihr Haus am 5. Mai um kurz vor Mitternacht wieder verlassen.

Kritiker argwöhnen, dass die Behörden den Besuch zuliessen, um einen Grund zur Anklage zu haben. Suu Kyi, die 13 der vergangenen 19 Jahre unter Hausarrest stand, wäre sonst vor den versprochenen Wahlen im kommenden Jahr freigekommen. Jetzt drohen ihr fünf Jahre Haft.

Mehr als 40 Aussenminister aus Asien und der Europäischen Union haben auf dem Asien-Europa-Treffen (ASEM) im vietnamesischen Hanoi die Freilassung von Suu Kyi gefordert. Im Abschlussdokument des Treffens heisst es, alle aus politischen Gründen Inhaftierten sollten schnellstmöglich freigelassen werden.

tri (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=388110

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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