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Gemäss Behörden besteht keine Gesundheitsgefährdung.

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www.red-bull-cola.info, www.kokainspuren.info, www.verboten.info, www.wegen.info

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Montag, 25. Mai 2009 / 15:52:00

Red-Bull-Cola wegen Kokainspuren verboten

Hamburg - In mehreren deutschen Bundesländern ist der Verkauf der Cola von Red Bull wegen Kokainspuren verboten worden. In der Schweiz ist das Getränk wegen seiner Zusammensetzung nicht im Handel.

Mehrere deutsche Bundesländer zogen das Getränk aus dem Verkehr. Nach Hessen und Nordrhein-Westfalen bestätigten auch Thüringen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Bayern ein entsprechendes Verkaufsverbot. In Baden-Württemberg dagegen bleibt die Cola in den Regalen.

«Die Cola ist nicht gesundheitsgefährdend, aber sie verstösst gegen Lebensmittelrecht», sagte Thomas Schulz, Sprecher des Thüringer Gesundheitsministeriums. «Auch wenn die nachgewiesene Substanz unbedenklich ist, handelt es sich rechtlich bei dem Getränk um kein Lebensmittel, sondern ein Betäubungsmittel.»

Das nordrhein-westfälische Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) hatte in der Cola Spuren von Kokain gefunden, die offensichtlich von einem dekokainierten Kokablatt-Extrakt stammen. Damit sei die Cola kein Lebensmittel mehr, sondern fällt laut Bundesverbraucherschutzministerium unter das Betäubungsmittelgesetz.

«Massnahme übertrieben»

Der Pharmakologe Fritz Sörgel hält die Massnahmen gegen das Getränk für übertrieben. «Wenn man andere Nahrungsmittel und Getränke auf diesem Level der Empfindlichkeit messen würde, wie jetzt Red Bull Cola, fände man vieles», sagte der Experte. «Dank moderner Analysenmethoden lernen wir immer mehr, dass wir in einem Meer von Drogen und Dopingstoffen leben.»

Red Bull wehrt sich gegen das Verkaufsverbot. Dekokainierte Kokablatt-Extrakte würden weltweit als Aroma in Lebensmitteln eingesetzt.

In der Schweiz ist die Verwendung des entkokainisierten Kokablattes in Lebensmitteln nicht zulässig. Das Kokablatt sei wegen der Gefahr eines möglichen Gehaltes an Kokain in der Schweiz nicht verkehrsfähig, erklärte Sabina Helfer vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage.

ht (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=388033

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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