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Seit 1992 existiert das Waffenembargo gegen Somalia.

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www.uno-sanktionen.info, www.schweiz.info, www.somalia.info, www.setzt.info

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Dienstag, 19. Mai 2009 / 11:44:38

Schweiz setzt UNO-Sanktionen gegen Somalia um

Bern - Der Bundesrat hat Zwangsmassnahmen gegen Somalia beschlossen. Die Schweiz setzt damit Sanktionen des UNO-Sicherheitsrats um. Sie macht aber eine Ausnahme zur Bekämpfung der Piraterie. Die bundesrätliche Verordnung gilt ab Montag.

Der Erlass verbietet die Lieferung, den Verkauf und die Durchfuhr von Rüstungsgütern jeder Art nach Somalia. Finanzierung, Vermittlungsdienste und technische Ausbildung ist ebenfalls untersagt. Zudem ist jegliche Unterstützung militärischer Aktivitäten in Somalia verboten.

In Übereinstimmung mit den UNO-Resolutionen sieht die Verordnung Ausnahmen vom Rüstungsembargo vor. Ausgenommen seien unter anderem Rüstungsgüter für Staaten und regionale Organisationen, welche die Piraterie im Golf von Aden bekämpfen, teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit.

Somalia befindet sich seit 1991 im Bürgerkrieg. Um die Kämpfe zu stoppen, hat der UNO-Sicherheitsrat 1992 ein Waffenembargo beschlossen. Ende 2008 hat der Rat die Ausfuhrsperre mit Rüstungs-, Finanz- und Reisesanktionen gegen Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen erweitert.

Der zuständige Ausschuss des Rats hat noch keine Personen und Unternehmen bezeichnet, auf welche diese Massnahmen anwendbar wären. Die Schweiz hat das Waffenembargo gegenüber Somalia bisher gestützt auf die Kriegsmaterial- und Güterkontrollgesetzgebung durchgeführt. Es wurden keine Ausfuhrbewilligungen erteilt.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=387197

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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