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Bei Befragung des Anwalts durch einen offiziellen US-Vertreter würde es sich um eine verbotene Handlung für einen fremden Staat handeln.

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Sonntag, 17. Mai 2009 / 14:02:37

US-Behörden dürfen Anwalt von Urs Tinner nicht befragen

Bern - Die US-Behörden dürfen in der Atomschmuggelaffäre um die Rheinthaler Familie Tinner deren Anwälte nicht befragen. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat dem Chefermittler des aussenpolitischen Ausschusses im US-Kongress, Douglas Frantz, eine Bewilligung verweigert.

Das BJ habe am 11. Mai Frantz schriftlich untersagt, den Anwalt von Urs Tinner, Roman Bögli, zu befragen, bestätigte BJ-Sprecher Folco Galli eine entsprechende Meldung der Zeitung «NZZ am Sonntag».

Bei einer Befragung des Anwalts durch einen offiziellen US-Vertreter würde es sich um eine verbotene Handlung für einen fremden Staat handeln, sagte Galli und verwies auf Artikel 271 des Strafgesetzbuches.

Der Bund habe Frantz die Bewilligung auch verweigert, weil das Strafverfahren gegen die Familie Tinner - die Brüder Marco und Urs sowie Vater Friedrich - hängig sei. Zudem sei der Fall im Parlament noch nicht fertig aufgearbeitet, begründete Galli das Berner Nein.

Frantz befasst sich für den Kongress mit dem Thema der Weiterverbreitung von Atomwaffen und galt schon vor seinem Amtsantritt im Januar als Kenner der Materie.

So hat er zusammen mit einer Journalistin das Buch «The Nuclear Jihadist» zum Schmuggelring um den pakistanischen «Vater der Atombombe» Abdul Qader Khan geschrieben, zu dem die Familie Tinner gehört haben soll.

Gegen die Tinners wird wegen Verstössen gegen das Güterkontroll- und das Kriegsmaterialgesetz ermittelt. Die drei wurden zwischen Oktober 2004 und September 2005 verhaftet. Friedrich Tinner wurde Anfang 2006 wieder entlassen. Seine Söhne kamen erst nach Jahren aus der Untersuchungshaft frei - Urs Ende 2008 und Marco Anfang 2009.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=386908

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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