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Vogelfreunde wird es freuen: Acht Schutzgebiete sind hinzugekommen.

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Mittwoch, 13. Mai 2009 / 11:17:17

Bundesrat treibt Schutz für Wasser- und Zugvögel voran

Bern - Wasser- und Zugvögel erhalten in der Schweiz mehr Schutz. Der Bundesrat hat acht neue Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Bedeutung ausgewiesen. Freizeitaktivitäten werden dort eingeschränkt.

In den 28 Reservaten für Wasser- und Zugvögel überwintert rund ein Viertel des Gesamtbestandes der Wasservögel der Schweiz. Um den Schutz der überwinternden, ziehenden und brütenden Wasser- und Watvogelarten zu verbessern, werden acht neue Gebiete ins Inventar der Reservate von nationaler Bedeutung aufgenommen.

Folgende Wasser- und Zugvogelreservate werden neu geschützt: Pfäffikersee (ZH), Greifensee (ZH), Neeracher Ried (ZH), Wauwilermoos (LU), Lac de Pérolles (FR), Lac de la Gruyère à Broc (FR), Chablais (Lac de Morat) (FR), Kaltbrunner Riet (SG). Das Reservat Fanel (BE, FR, VD, NE) wird auf die Fläche des Landwirtschaftsbetriebs der Strafanstalt Witzwil ausgedehnt.

Wie Umweltminister Moritz Leuenberger vor den Medien darlegte, werden die Schutzgebiete zunehmend für Freizeitaktivitäten genutzt. Drachensegelbretter, Modellluftfahrzeuge, Modellboote, Ballone und Helikopter störten Wasservögel stark. Deshalb seien solche Aktivitäten in Wasser- und Zugvogelreservaten verboten.

Regulierung bei Kormoranen möglich

Weiter erhalten die Kantone einen Handlungsspielraum bei Nutzungskonflikten. Bisher konnten die Kantone in den Vogelschutzgebieten bloss Populationen von Wildschweinen, Rehen und Füchsen regulieren. Neu ist dies auch bei den fischfressenden Kormoranen möglich, sofern diese untragbare Schäden verursachen.

In Schutzzonen dürften Kormorane nicht getötet werden, sagte Leuenberger. «In Reservaten fällt kein Schuss». Doch werde eine «aktive Geburtenkontrolle» ermöglicht. Wo Kormorane den Fischbestand gefährdeten, könnten deren Gelege angestochen werden. Die Eier würden dann taub.

Solche Eingriffe sind aber nur erlaubt, wenn damit die Ziele des Schutzgebietes nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss das BAFU eine Bewilligung erteilen, die an bestimmte Kriterien geknüpft ist. Geschützte Vogelarten bleiben weiterhin von jeglicher Regulation ausgeschlossen.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=386331

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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