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Sunrise sieht die Marktmacht der Swisscom missbraucht.

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Dienstag, 5. Mai 2009 / 11:15:44

Sunrise zeigt Swisscom bei der Weko an

Bern - Das Telekom-Unternehmen Sunrise zieht erneut die Swisscom vor den Kadi. Sunrise wirft ihrer Konkurrentin Marktmissbrauch vor und hat bei der Wettbewerbskommission (Weko) Anzeige erstattet, weil die Swisscom ihr einen Grossauftrag der Post weggeschnappt hat.

Konkret geht es um die öffentliche Ausschreibung der Breitbandanschlüsse der Post im Januar 2009 für Postfilialen und Postomaten. Sunrise sei die klare Favoritin gewesen, schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung. Die Post habe den Auftrag dann aber der Swisscom erteilt.

Die Swisscom habe der Post einen Preis offeriert, der «mehrere Millionen unter den eigenen Grosshandelspreisen» liege, teilte Sunrise mit. Dies stelle einen Missbrauch der Marktmacht dar.

Das Swisscom-Angebot habe 4,5 Mio. Fr. unter dem Grosshandelspreis gelegen, den die Ex-Monopolistin zuvor Sunrise für einen Teil der ausgeschriebenen Leistungen offeriert habe.

Wirksamer Wettbewerb kann nicht entstehen

Der Fall zeige, dass sich Swisscom intern die besseren Konditionen gebe als den Grosshandelskunden. «Auf diesem Weg kann der Markt kontrolliert werden, wirksamer Wettbewerb kann nicht entstehen», schreibt Sunrise in der Mitteilung.

Die Swisscom hingegen will von ungleichen Konditionen nichts wissen. Bei der Offerte sei alles richtig gelaufen, sagte Swisscom-Sprecher Christian Neuhaus auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Für eine detaillierte Stellungnahme sei es aber noch zu früh, da der Swisscom die Klage noch nicht vorliege.

Sie kann in den nächsten Wochen Stellung beziehen. Über den konkreten Zeit- und Fahrplan konnte die Weko auf Anfrage keine Auskunft geben.

Nicht das erste Mal Streit

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Swisscom und Sunrise in den Haaren liegen. Bei der Weko steht noch eine Entscheidung an wegen der Preispolitik von Swisscom mit Breitband-Internetverbindungen ADSL. Dem grössten Schweizer Telekomkonzern droht wegen zu hoher Grosshandelspreise eine Strafe von 237 Mio. Franken.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte zudem entschieden, dass die Swisscom der Konkurrenz ihr Breitbandnetz öffnen muss. Sie sei in diesem Bereich marktbeherrschend.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=385143

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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