Donnerstag, 30. April 2009 / 10:50:28
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Konsequenz des Tötungsdelikts Lucie
Aarau - Als Konsequenz des Tötungsdelikts Lucie soll im Kanton Aargau die Strafvollzugsbehörde auf Bewährung entlassene Straftäter bis zu 14 Tagen in Sicherheitshaft setzen können. Damit will die Regierung eine «Sicherheitslücke» im Gesetz schliessen.
Die öffentliche Sicherheit solle verbessert und das Rückfallrisiko von gewaltbereiten Personen gesenkt werden, teilte der Regierungsrat mit. Über die Sicherheitshaft soll die für den Vollzug der Strafen und Massnahmen zuständige Behörde entscheiden.
Betroffen sind Personen, die bedingt aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug entlassen sind oder sich im ambulanten Massnahmenvollzug befinden.
Über die Verlängerung der Inhaftierung soll der Präsident jenes Gerichtes entscheiden, das für den Vollzug der Freiheitsstrafe zuständig ist. Dieses Verfahren hält gemäss Regierungsrat die rechtsstaatlichen Garantien vollumfänglich ein.
Es stehe einer betroffenen Person jederzeit offen, beim Präsidenten der Beschwerdekammer des Obergerichts eine Überprüfung zu verlangen. Der Regierungsrat will die Revision der Strafprozessordnung nach der Beratung im Parlament per 1. Januar 2010 in Kraft setzen.
smw (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=384445
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