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Das Gesetz sah vor, E-Mail-, Telefon- und Postverkehr zu überwachen.

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www.lauschangriff.info, www.abgewiesen.info, www.grosser.info

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Dienstag, 28. April 2009 / 21:44:46

Grosser Lauschangriff abgewiesen

Bern - Der Bundesrat muss beim grossen Lauschangriff über die Bücher. Wie der Ständerat hat auch der Nationalrat Gesetzesvorschläge, etwa für den Einsatz von Wanzen und die Überwachung von Telefon-, Mail- und Postverkehr, zurückgewiesen.

Der Nationalrat schickte die Änderungen im Bundesgesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) mit 104 zu 44 Stimmen in den Bundesrat zurück und folgte damit dem Ständerat und der Mehrheit der Rechtskommission. Der Bundesrat habe eine überarbeitete Vorlage in Aussicht gestellt, sagte die Sprecherin der Kommission.

Besonders im Hinblick auf Grundrechte wie Schutz der Privatsphäre, Meinungs- und Informationsfreiheit und Vereinigungsfreiheit fordert das Parlament eine detaillierte Überprüfung. Weiter soll die Landesregierung die Verfassungsmässigkeit der Vorlage darlegen.

Beide Kammern fordern Präzisierungen zur inneren und äusseren Sicherheit sowie Klarheit darüber, bei welchen Verdachtsmerkmalen die Beschaffung zusätzlicher Informationen möglich sein soll. Schliesslich müsse die parlamentarische Aufsicht wirksamer ausgestaltet werden als in der ursprünglichen Vorlage.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=384191

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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