News - powered by news.ch


Lance Armstrong kann weiterradeln.

Abbildung vergrössern

 
www.franzosen.info, www.bestrafen.info, www.armstrong.info, www.rad-star.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

30'000 Filme! UFO-Dokumentationen

 30'000 Filme!
 UFO-Dokumentationen



Freitag, 24. April 2009 / 20:35:30

Franzosen bestrafen Rad-Star Armstrong nicht

Radprofi Lance Armstrong muss keine Strafe mehr durch die französische Anti-Doping-Agentur AFLD befürchten.

Wie die Agentur und Armstrong selbst mitteilten, ist der Fall um die umstrittene Probe am 17. März in Südfrankreich ohne Sanktionen abgeschlossen worden.

Damit könnte der siebenfache Tour-de-France-Sieger bei der Rundfahrt im Juli starten. Armstrong hatte wegen des jüngsten Vorfalls einen Ausschluss befürchtet.

Armstrong holte Genehmigung ein

Die AFLD warf ihm mangelnde Kooperation beim Test vor, bei dem Armstrong eine Blut-, eine Urin- und eine Haarprobe abgeben musste. Der 37-Jährige hatte dagegen erklärt, er sei mit Genehmigung des Kontrolleurs zunächst duschen gegangen und konnte keinen Verstoss erkennen.

Dem schloss sich der Rad-Weltverband UCI an. Die AFLD erklärte, sie habe die schriftlichen Erklärungen des Athleten bei ihrem Entscheid berücksichtigt. Die Blut- und die Urinprobe seien negativ, die Haarprobe wurde laut Agentur nicht untersucht.

tri (Quelle: Si)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=383612

In Verbindung stehende Artikel:


Denkmal für Armstrongs gebrochenes Schlüsselbein
Dienstag, 21. April 2009 / 13:10:40
[ weiter ]
Armstrong: «Ich fahre den Giro»
Montag, 13. April 2009 / 15:40:01
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]