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Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die Zeit zwischen Todestag und Monatsende werden zurückerstattet.
Donnerstag, 3. Dezember 2015 / 18:28:00 Krankenkassen müssen Prämien nach Tod zurückerstatten
Lausanne - Krankenkassen müssen nach dem Tod einer versicherten Person die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die Zeit zwischen Tod und Monatsende zurückerstatten. Die Beschwerde vor Bundesgericht geht auf den Vater des Burka-Verbots Ghiringhelli zurück.
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