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Die Töchter des Verstorbenen verlangten Schadenersatz und Genugtuung, weil Asbest den Krebs ausgelöst haben soll. (Symbolbild)
Donnerstag, 26. November 2015 / 15:49:57 Bundesgericht heisst Revisionsgesuch zu Asbest-Urteil gut
Lausanne - Das Bundesgericht hat ein Revisionsgesuch zweier Frauen gutgeheissen, deren Vater 2005 an Brustfellkrebs gestorben ist. Die Töchter verlangten von der ehemaligen Arbeitgeberin des Verstorbenen Schadenersatz und Genugtuung, weil Asbest den Krebs ausgelöst haben soll.
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