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Die SRG muss die Gerichtskosten in Höhe von 5000 Franken übernehmen und ausserdem 6000 Franken Entschädigung an Tamedia bezahlen.
Sonntag, 26. April 2015 / 12:28:46 Bundesgericht sieht SRG-Werbespot als unlauteren Wettbewerb
Lausanne/Zürich - Die SRG ist vor Bundesgericht dem Medienunternehmen Tamedia unterlegen. Ursache des Rechtsstreits ist ein Videospot, in dem Radio- und Fernsehgebühren mit denjenigen von Zeitungsabos verglichen werden.
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