Legal Counsel Trading 60-100% Repower ist eines der führenden Energieunternehmen der Schweiz. Als Arbeitgeberin setzt Repower auf Eigeninitiative und Vertrauen, um die Kreativität... » Weiter
Leiter IT Gruppe (m/ w/ d) Zukunft ermöglichen Die Polygon Schweiz AG ist Teil der weltweit tätigen Polygon Gruppe und hat sich zum Ziel gesetzt, mit hochwertigen... » Weiter
Leiter/ in Finanzen & Services Unsere Mandantin, ein erfolgreiches Energieversorgungsunternehmen im Grossraum March / Glarus / Linthebene / Sarganserland, sucht zur Ergänzung ihres... » Weiter
Fussball-Trikots aus den
60er und 70er Jahren. Kult und Style pur!
schatzsuche.ch Gratis-Wettbewerb
Flugreise für 2 Personen
& 100 Tagespreise zu gewinnen!
Spielspass pur!
Geschäftsleitung und Verwaltungsrat sollen persönlich für ungedeckte Kosten eines Konkursverfahrens geradestehen.
Mittwoch, 22. April 2015 / 12:33:52 Unternehmensleitung sollen für Konkurskosten persönlich haften
Bern - Die Mitglieder von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat sollen persönlich für ungedeckte Kosten eines Konkursverfahrens geradestehen. Das schlägt der Bundesrat vor.
Publireportage Mit dem Privatjet durch Europa
Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem.
[ weiter ]