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Bei der Bank Coop soll es fehlende oder mangelhafte Kontrollen gegeben haben. (Symbolbild)
Mittwoch, 25. März 2015 / 11:25:21 Fehlversand bei Bank Coop: Verantwortliche müssen nicht vor Gericht
Basel - Die Geschäftsleitung der Bank Coop muss sich nicht vor dem Basler Appellationsgericht wegen fahrlässiger Verletzung des Bankkundengeheimnisses verantworten. Eine entsprechende Verfügung der baselstädtischen Staatsanwaltschaft ist nun rechtskräftig.
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