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Der Bundesrat will den Schutz des ungeborenen Kindes aufrechterhalten.
Mittwoch, 18. Februar 2015 / 14:06:49 Junge oder Mädchen? - Auskunft erst nach 12. Woche erlaubt
Bern - Künftige Eltern sollen das Geschlecht ihres Kindes erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfahren. Dies soll im Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) festgeschrieben werden.
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