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  Die Antibabypille Yasmin wurde der jungen Frau zum Verhängnis.
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Mittwoch, 21. Januar 2015 / 12:32:07
Pille Yasmin: Bayer muss keinen Schadenersatz zahlen

Lausanne - Der Pharmakonzern Bayer ist für seine Verhütungspille Yasmin nicht haftbar. Er muss einer an einer Lungenembolie erkrankten und heute schwer behinderten jungen Frau weder Schadenersatz noch Genugtuung bezahlen. Das hat das Bundesgericht entschieden.
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