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Abgeholzter Wald muss nicht zwingend wieder aufgeforstet werden. (Archivbild)
Freitag, 14. Juni 2013 / 14:24:00 Mehr Spielraum bei Waldrodung: Gesetzesänderung ab Juli in Kraft
Bern - Der Wald gewinnt in der Schweiz an Boden. Das Parlament hat darum letztes Jahr die Bedingungen für die Waldrodung gelockert: Abgeholzter Wald muss nicht zwingend wieder aufgeforstet werden. Die Gesetzesänderungen und die Ausführungsverordnung gelten ab dem 1. Juli.
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Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem.
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